Hallo,
Danke für die Hinweise und Bilder.Also ich hatte früher mal beim tüv in Essen gefragt wie das so mit 4 rohren ist,die meinten das was ich nach dem Endschalldämpfer anflansche ,also am endstück hätte ja keine auswirkung auf die eigentliche anlage .Und sollte soweit es vernünftig angebaut wurde auch eingetragen werden können.Anders wäre es wenn ich vor dem Endschalldämpfer anflansche,das wäre dann ein eingriff auf eine vorhandene anlage die unter den vorrausetzungen nicht abgenommen wurde....ob es wirklich so ist weiß ich nicht weil ich dann damals eine Mantzel gruppe A drunterhatte und ich es so auch ließ...Obwohl Die Firma BDH in Gelsenkirchen mir damals ein 320mm lenker(auf einer limo) ,9,5 und 10,5 x18 MAE auf meinen seni +KAW mit konis (da war nix mehr mit zwischenpacken am vorderadkasten)eingetragen haben.Was für die damalige zeit nicht einfach war
