Abe
Habe eben die neuen H&R ausgepackt. In der beiliegenden ABE steht unter Nr. 7 - Zitat: Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur wird unter Beachtung der unter 3. aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten." Unter der Nr. 3 stehen Hinweise und Auflagen wie z.B. Spur- und Lichteinstellung oder die Unbedenklichkeit bei der Verwendung der serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen. Gruß Bernd
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