Meine bescheidene Meinung.
Keiner hat Geld zu verschenken und wenn man ein angeblich intaktes Fahrzeug kauft, an dem nicht einmal die angegebene Laufleistung stimmt, ist in den aller seltensten Fällen die angebliche Fehlerfreiheit noch unwahrscheinlicher.
Hier ist, in meinen Augen, der Beschiss offensichtlich!
Da Du das Fahrzeug als Privatfrau/mann gekauft hast, sollte auch die Händlergarantie greifen.
Sollte sich der Händler weiterhin quer stellen, zu einem kompetenten Anwalt gehen und den Händler so zum Denken und Handeln zwingen.
Ich würde keinen Cent und Nerven mehr in das Fahrzeug investieren, sondern mit allen Mitteln versuchen mein Geld wieder zu bekommen.
Gruß Klaus
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