selbst auf die Gefahr hin ...
... penetrant zu wirken:
Christiane "fuffiefrau" hat das Recht,
- ihr Auto zurückzugeben und alles Geld zurückzubekommen,
- ihr Auto reparieren zu lassen und afür das Geld vom Verkäufer zu verlangen
- oder den Kaufreis nachträglich zu reduzieren.
Dieses alles setzt zwei Nachbesserungsversuche durch den Verkäufer voraus - verweise zur Vermeidung von Wiederholungen auf meinen Beitrag vom 11.01.!
Wenn der Verkäufer sich weigert: RA beauftragen, durchziehen, fertig.
Solange keinen Euro in das Auto stecken ... aber s.o.
Liebe Grüße - und viel Erfolg
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