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Alt 22.02.2011, 12:04   #5
dymiro
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Ja, dass mit Folgeschäden bei bekannten Mankos MUSS dem Kunden vorher gesagt werden, tut man dass nicht, ist man haftbar. So z.B. hätte dass mit einem evtl. bereits bekannten Problem beim Ausbau des Scheibenwischer, vorher mit Dir geklärt werden müssen. Wenn Du dann Dein ok. gibst, ... dann ist das halt so, muss man mit leben. Wie Laafer schon sagte, manchmal gehts halt einfach nicht anders - da müssen Werkstätten Konstruktionsmängel bekämpfen - zum Leid des Kunden.
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