Thema: GAT EU2 Norm
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Alt 10.01.2004, 13:31   #28
ReneausE
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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" Eine TÜV-Abnahme oder Eintragung im Kfz-Brief ist nicht erforderlich! "


(die Zulassungsstelle) " ... ändert in Ihrem Kfz-Schein und -Brief die neue Schlüssel-Nr. und veranlasst die Senkung der Kfz-Steuer bzw. informiert das Finanzamt"


Ahja ... verstehe ... so kann man auch Kunden "fangen" !

Die zu Zweitens genannte Änderung ist ja eine EINTRAGUNG in die Fahrzeugpapiere ... es wird nicht nur die Schlüsselnummer, sondern auch die Kfz-Art (Pkw geschl., schadstoffarm Euro 2/D3 etc.) eingetragen. (siehe Bildanhang von mir)
Weiterhin das Datum seit der Änderung sowie eine kurze Beschreibung, wodurch geändert, notiert.
(Änderung Abgasverhalten durch Einbau Abfgasreinigungsystem blablabla ...)

DAS IST NIX ANDERES ALS EINE EINTRAGUNG !
(UND SOMIT DIE ERTEILUNG EINER ENTSPRECHENDEN BETRIEBSERLAUBNIS MIT DIESER ÄNDERUNG)

Zumal ja in der ORIGINALEN Einbauanleitung des EGS-System ja auch die entsprechenden Zeilen für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere notiert sind !! Warum wohl ???
Sicher nicht, weil eine Eintragung nicht nötig wäre ....
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