Zitat:
Zitat von heinenlaender
@asc-730i
Was willst du uns damit sagen ?
|
Ein Blick ins Gesetzbuch schafft hier Klarheit.
"Artikelmerkmal: Auto-Felgen"
In der Artikelbeschreibung für den zu bietenden Artikel werden Alu-Felgen beschrieben und nicht das Teile Gutachten. Ein Artikelmerkmal ist eine zugesicherte Eigenschaft. Hinzu kommt noch, dass die Felgen auf dem Bild zusehen sind und nicht das Teile Gutachten. Unter diesen Voraussetzungen könnte sogar die Artikelbeschreibung als argliste Täuschung angesehen werden.