Zitat:
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[...]
17. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten)
(§ 53b Abs. 5, § 54);
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Hab das jetzt nur auf die Schnelle rausgegoogled, aber die Rechtslage sollte damit klar sein, oder?