orel was ich wissen will ist klar und haben alle anderen auch verstanden!!! das sind die saetze mit dem fragezeichen hinten. und seit wann ist .com ein deutsches forum? glaubst du es sind keine oesterreicher hier? zurueck zum thema.
ich hab auf oeamtc auch noch folgenden absatz gefunden:
Sondervorschriften beim Import von Gebraucht-Fahrzeugen:
Korrekturen beim Bonus-Malus: Die Rechtsprechung der Höchstgerichte und des EuGH hat Auswirkungen auf die Zuschläge zur NoVA für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 bereits in einem EU-Staat zugelassen waren: Hinsichtlich des Bonus-Malus-Teiles der NoVA (gem § 6a NoVAG) kann der Malus anteilig reduziert werden, ein etwaiger Bonus bleibt vollständig erhalten. Die Steuerpflicht wird in diesem Sinne aliquot entweder im Verhältnis Neupreis/(Eurotax-) Wert berechnet und somit unter Umständen erheblich reduziert. Liegt kein Eurotax-Wert vor, kommt eine „Achtelregelung“ zum Tragen: Für jedes abgelaufene Zulassungsjahr im Ausland wird ein Achtel des errechneten Steuerbetrages abgezogen. Mindestens ein Achtel bleibt aber jedenfalls als Steuerpflicht bestehen, egal, wie alt das Fahrzeug ist.
Geändert von 745i.at (30.01.2011 um 21:02 Uhr).
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