Thema: Tieferlegung
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Alt 17.12.2003, 11:10   #5
ReneausE
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
Standard ... bitte auch die rechtlichen Vorschrift beachten !!

Auch wenn ihr mich jetzt verstoßen wollt ... WARUM EINE TIEFERLEGUNG IN EINER GROßRAUMLIMOUSINE ?

Der 7-er ist doch kein Sportwagen ... ich bin mit der Straßenlage und der Optik vol zufrieden, sowohl mit dem E 34 also auch mit dem E 32 !
Wer einen solchen Wagen haben will sollte dann doch gleich zum M 5 greifen ... aber gut, daß ist halt alles Ansichtssache ! Ich würde es nicht tuen !


UND DENKT BITTE AUF JEDEN FALL AN DIE ÄNDERUNGSABNAHME ( § 19 2/3 StVZO ) UND DIE EINTRAGUNG IN DIE FAHRZEUGPAPIERE !
Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis eures 7-er und er wird mit "erheblichen Mängeln" eingestuft, was mal richtig Geld und Ärger bedeutet ! (Sicherstellung, Gutachtenerstellung .... )
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