... bitte auch die rechtlichen Vorschrift beachten !!
Auch wenn ihr mich jetzt verstoßen wollt ... WARUM EINE TIEFERLEGUNG IN EINER GROßRAUMLIMOUSINE ?
Der 7-er ist doch kein Sportwagen ... ich bin mit der Straßenlage und der Optik vol zufrieden, sowohl mit dem E 34 also auch mit dem E 32 !
Wer einen solchen Wagen haben will sollte dann doch gleich zum M 5 greifen ... aber gut, daß ist halt alles Ansichtssache ! Ich würde es nicht tuen !
UND DENKT BITTE AUF JEDEN FALL AN DIE ÄNDERUNGSABNAHME ( § 19 2/3 StVZO ) UND DIE EINTRAGUNG IN DIE FAHRZEUGPAPIERE !
Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis eures 7-er und er wird mit "erheblichen Mängeln" eingestuft, was mal richtig Geld und Ärger bedeutet ! (Sicherstellung, Gutachtenerstellung .... )
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