Hallo,
wenn es ein Schaden ist, dann nur einmal. Das heißt, wenn beide Scheinwerfer zur gleichen Zeitkaputt gegangen sind. Wenn der eine aber um 20 Uhr kaputt gegangen ist und der andere beim heimfahren um 02 Uhr, dann wären es versicherungstechnisch 2 schadensereignisse und somit würden die 150 Euro 2 mal anfallen.
Schöne Grüße
Horst
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