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Alt 11.01.2011, 14:20   #48
HGW
Lordsiegelbewahrer
 
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Registriert seit: 19.12.2008
Ort: Region Hannover
Fahrzeug: BMW E38-740i (1999)
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Zitat:
Wie nur will ein Händler nachweisen, dass der Fehler zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden hat?
Nicht in diesem Fall, aber grundsätzlich möglich:
Ein Ford-Händler hat mich beim Kauf eines Gebrauchtwagens ein Übergabeprotokoll unterschreiben lassen, in dem ich die Ordnungsmäßigkeit verschiedenster wesentlicher Funktionen per Unterschrift bestätigen musste.
Das wird den Händler bei verdeckten Mängeln, die ich bei der Übergabe nicht bemerken konnte, sicher nicht schützen. Aber ich denke schon, dass dies eine für ihn nützliche Form der Beweissicherung war.
Auch Gebrauchtwagengutachten, die der Händler in Auftrag gibt, können dem Händler im Streitfall helfen.
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Viele Grüße, Hans-Georg
BMW 740i, Bj. 1999
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