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Alt 11.01.2011, 10:00   #47
cdwars
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Registriert seit: 03.05.2010
Ort: Scharbeutz
Fahrzeug: BMW 730i
Standard Aber Vorsicht: Zwei Nachbesserungsversuche vor Rückgabe/Wandlung

Vorsicht vor vorschnellen Reaktionen!

Vor Rückgabe des Fahrzeuges hat der Händler (!) zwei Nachbesserungsversuche. Etwas anderes gilt nur, wenn er die Nachbesserung am Fahrzeug ausdrücklich ablehnt! Um diese Ablehnung nachträglch beweisen zu können, ist es jedenfalls ratsam, sich diese vom Händler bestätigen zu lassen, etwa mit dem Wortlaut: "Als Verkäufer des PKW ..... sehe ich mich nicht in der Verpflichtung, Gewährleistung für das Fahrzeug zu übernehmen. Ich lehne daher jede Nachbesserung ab ..."

Bis zum Vorliegen einer derartigen Erklärung ist jede Veränderung an dem Fahrzeug (also eigene Reparaturversuche, Notreparaturen durch Werkstatt etc.) nachteilig, weil der Ursprungszustand des Fahrzeuges verändert wird und anschließend Beweisprobleme entstehen.

Erst nach einer Ablehnung oder zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Käufer nach seiner Wahl

- wandeln, also das Fahrzeug zurückgeben
- mindern, also einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückverlangen oder
- Schadensersatz verlangen. Achtung! Für die Höhe des Schadens ist im Zweifel der Käufer beweispflichtig. Also vor Reparatur Auto in einer Werkstatt begutachten lassen und klären, dass der entsprechende Mitarbeiter der Werkstatt mit dem schriftlichen Ergebnis (z.B. Reparaturkostenvoranschlag) als Zeuge zur Verfügung steht. Wenn die Reparaturkosten etwa 1.000,- € übersteigen, ist jedenfalls vor Reparaturbeginn ein unabhängiges Gutachten ratsam.
Sämtliche durch die Reparatur selbst, die Minderung der Gebrauchstauglichkeit sowie durch die Begutachtung des Schadens und die Durchsetzung des Ersatzanspruches entstehenden Kosten können gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.

Im Zweifel hilft gerade bei dieser Variante ein Rechtsanwalt mehr, als er kostet, denn er vermeidet teure Fehler und kommt evtl. zusätzlich auf die eine oder andere Schadensposition, die einem selbst nicht eingefallen wäre. Das Kostenrisiko wird z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz übernommen.

Bei Rückfragen gerne PN.

Wie auch immer die Entscheidung fällt: Alles Gute!!
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