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Alt 10.01.2011, 22:34   #41
guido s
Sledge Hammer
 
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Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
Standard

moin,


Zitat:
Warum sofort die dicksten gesetzlichen Kanonen ausstellen? Es koennten nur Kleinigkeiten sein, die am alten und lang stehenden Wagen immer auftretten koennten...
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ganz einfach : BEVOR irgendwas an dem auto gemacht wird MUß das dem verkäufer gemeldet werden da er das nachbesserungsrecht/pflicht hat.
wenn es irgendeine kleinigkeit ist kann man immer noch überlegen was man DANN macht.
und da der verkäufer in diesem fall schon sehr unkooperativ war würde ich überhaupt gar nicht weiter über irgendwelche nettigkeiten nachdenken.


@ christiane,

Zitat:
Das was ich von dem VK bekommen habe, ist eine Rechnung. In dieser schreibt er, dass er mir das laut verbindlicher Bestellung (mein gefaxter Kaufvertrag) Fahrzeug liefert, wie besichtigt, ohne Garnatie und Gewährleistung.

damit ist die sache rechtlich klar. wie frank ja schon so schön ausgeführt hat :


Zitat:
Damit (Rechnung) ist die Sache klar.
Der Händler möchte keine Gewährleistung geben und schreibt das auch so auf die Rechnung.
Der Gesetzgeber sagt dazu: "illegal" und "von vorne herrein unwirksam".
Die Folge: Der Händler hat dadurch die volle gesetzliche Standard-Gewährleistung zu bringen. Also volle 2 Jahre.


guido
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