Zitat:
Zitat von fuffiefrau
@jippie: ich habe den Pkw als Privatperson gekauft.
@chris: vielen Dank, für Deine sehr verständige Ausführung. Wie nur will ein Händler nachweisen, dass der Fehler zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden hat?
@guido: nein, ich habe im Kaufvertrag NICHT stehen:verkauf an gewerbetreibende unter ausschluß der gesetzlichen gewährleistung....
Der Kaufvertrag war handschriftlich von mir verfasst und beinhaltete, dass ich das Auto kaufe. Mehr nicht.
Das was ich von dem VK bekommen habe, ist eine Rechnung. In dieser schreibt er, dass er mir das laut verbindlicher Bestellung (mein gefaxter Kaufvertrag) Fahrzeug liefert, wie besichtigt, ohne Garnatie und Gewährleistung....
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Damit (Rechnung) ist die Sache klar.
Der Händler möchte keine Gewährleistung geben und schreibt das auch so auf die Rechnung.
Der Gesetzgeber sagt dazu: "illegal" und "von vorne herrein unwirksam".
Die Folge: Der Händler hat dadurch die volle gesetzliche Standard-Gewährleistung zu bringen. Also volle 2 Jahre.
PS: Die Notprogramme sind dazu da, dass der Wagen ohne weitere Schäden zu erleiden in eine Werkstatt fahren kann. 30 km zur Werkstatt bei gemäßigter Fahrt sind normal kein Problem. ... Ganz nebenher: wenn der Wagen länger stand könnte mieser, alter Sprit schon solche Motorprobleme verursachen. Schon mal voll getankt ?
Selbst eine schwache Batterie kann derartige Probleme herstellen, ohne dass wirklich Probleme vorhanden sind.
Der Kühlmittelverlust könnte "Luft im Kühlsystem" gewesen sein.
Vielleicht wurde das Kühlmittel falsch getauscht, oder es kam ein neuer Kühler rein ?
.. vielleicht gibt es auch einen vertuschten oder unbekannten Schaden.
Fehlerspeicher auslesen lassen ist schon gut.
Dann bitte berichten.