Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.01.2011, 19:15   #33
guido s
Sledge Hammer
 
Benutzerbild von guido s
 
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
Standard

moin,


Zitat:
So, nun hat der Händler zurückgerufen.

Er zieht sich aus allem raus und behauptet, er habe das Auto OHNE Gewährleistung verkauft. Wäre mir das in Berlin passiert, hätte er den Fehler ausgelesen und bei einer Kleinigkeit auf Kulanzbasis evt. repariert......! Ich soll mit dem Auto zu BMW fahren und den Fehler auslesen lassen, vielleicht ist es ja nur eine Kleinigkeit.

die wichtigste frage zuerst :

bist du selbsständig tätig und hast im kaufvertrag stehen : verkauf an gewerbetreibende unter ausschluß der gesetzlichen gewährleistung ?

dann und nur dann hast du leider pech, das ist die einzige konstellation wo ein händler die gewährleistung ausschließen kann und du dann ab jetzt nicht weiter lesen brauchst.



ist das als normaler verkauf gelaufen und du hast einen kaufvertrag gilt wie oben schon geschrieben :
mangel anzeigen beim verkäufer. reagiert er nicht SOFORT einen anwalt mit der sache beauftragen.
wenn der dir telefonisch gesagt hat das ihn alles nicht interessiert und du einen zeugen für das gespräch hast kannst du eine andere werkstatt mit der fehlersuche beauftragen.
hast du keinen zeugen würde ich den schriftverkehr mit dem anwalt abwarten.
(der soll eine frist zur instandsetzung setzen,das wird der aber wissen)


Zitat:

Ich werde morgen bei meinen nächstgelegenen BMW Werkstatt (30km entfernt) anrufen und nachfragen, ob die ein mobiles Fehlerspeicherauslesegerät haben und vorbei kommen würden, da ich mit dem Motornotprogramm NICHT fahren werde. Vielleicht geht das ja. Andernfalls muss das Auto dorthin transportiert werden (auf wessen Kosten?) Springt da der ADAC ein?
.

wenn der ofen noch läuft ohne zu ruckeln und zu bocken kann man normalerweise damit noch bis zur werkstatt fahren (es sei denn du stehst in dakar und die nächste werkstatt ist in paris)
bei ruckeln oder ähnlichem nicht mehr fahren.
wenn du im adac bist anrufen, abschleppen lassen, bei adac plus zu der werkstatt zu der du willst.


Zitat:
Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.
nicht ganz. der verkäufer muß nur für mängel einstehen die ursächlich bei gefahrübergabe schon vorhanden sind.
geht etwas kaputt was definitiv nicht schon bei übergabe schon defekt war gibt es auch nichts.
beispiel : auto wird 6 wochen und 2000 km gefahren und dann bricht eine nockenwelle dann wird dir ein gutachter bestätigen das die nicht schon "angebrochen" war als du das auto gekauft hast = verkäufer zahlt nicht.
gleiche situation aber statt gebrochener nockenwelle eine eingelaufene nockenwelle.
dann ist es wahrscheinlich das der schaden schon bei übergabe latent vorhanden war und das zahlt der verkäufer.
im ersten halben jahr gilt aber die beweislastumkehr d.h.: der händler muß beweisen das der fehler NICHT schon bei übergabe vorhanden war.

daher gehe ich eigentlich davon aus das der händler sofern er nicht mit dem klammerbeutel gepudert ist bei einem anwaltlichen schreiben einlenkt.
denn wenn der fehler bereits auf dem weg nach hause auftritt kann man im normalfall davon ausgehen das der fehler auch vorher schon da war.
ich würde auf einem fehlerprotokoll deiner werkstatt bestehen da ist normalerweise die fehlerhäufigkeit abgelegt.


also erstmal locker bleiben.


guido
guido s ist offline   Antwort Mit Zitat antworten