Gewährleistung gilt für einen Händler sogar wenn er das Fahrzeug als Bastlerauto oder Ersatzteilspender oder nur für Export verkauft.Solang dann kein Mangel oder Schaden im Kaufvertrag angegeben ist.
Deshalb verkaufen viele seriöse Händler ihre Autos bei denen sie kein Bock auf Garantie haben,auch nur an ausgewiesene Händler.
Da kann man als Privatmann dann auch bitten und betteln.Den bekommt man nicht
|