So, nun hat der Händler zurückgerufen.
Er zieht sich aus allem raus und behauptet, er habe das Auto OHNE Gewährleistung verkauft. Wäre mir das in Berlin passiert, hätte er den Fehler ausgelesen und bei einer Kleinigkeit auf Kulanzbasis evt. repariert......! Ich soll mit dem Auto zu BMW fahren und den Fehler auslesen lassen, vielleicht ist es ja nur eine Kleinigkeit. Er sagte, im Motornotprogramm könne ich ruhig bis zu 50 km fahren, das würde nichts ausmachen.... Je nach Fehlerauslesung könnten wir ja dann noch mal reden. Er sieht sich absolut nicht in der Gewährleistungspflicht
Ist schon heftig!
Meiner Rechtseinholung zur Folge ist aber der Ausschluss der Gewährleistung des Händlers unwirksam, da ungesetzlich
So, und nun? Doch ein Anwalt........gibt es da irgendwelche Spezialanwälte?
Ich werde morgen bei meinen nächstgelegenen BMW Werkstatt (30km entfernt) anrufen und nachfragen, ob die ein mobiles Fehlerspeicherauslesegerät haben und vorbei kommen würden, da ich mit dem Motornotprogramm NICHT fahren werde. Vielleicht geht das ja. Andernfalls muss das Auto dorthin transportiert werden (auf wessen Kosten?) Springt da der ADAC ein?
Dann werde ich den Verkäufer noch einmal schriftlich (erst mal per Fax) angehen und zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern, bevor ich einen Anwalt einschalte. Mal sehen, wie er reagieren wird.
Oder gibt es einen besseren Weg?
Man bin ich sauer und enttäuscht. Ich halte Euch aber auf den Laufenden, wie es weiter geht.