@ Jofef sss,
Wenn es den Kühler zerlegt hätte, würde ja auch weiterhin sichtbar Kühlflüssigkeit austreten. Das ist aber nicht der Fall, oder@fuffiefrau?
@ fuffiefrau,
19 Uhr, aha.
Da bin ich ja mal gespannt was er dir gleich anbietet...
@ Andimp3,
Zitat:
3. Eine Nachbesserung erfolgt grundsätzlich am Ort des Verkäufers Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist.
4. Die Kosten des Verbringens trägt der Verkäufer.
5. Der Käufer ist zur Minimierung dieser Verbringungskosten verpflichtet. (Schadensminderungspflicht).
6. Es ist Sache des Verkäufers, wie und durch wen er den Mangel behebt.
Es obliegt dem Verkäufer, ob der zur Behebung des Mangels einen anderen Händler am Ort des Käufers beauftragt, um die Transportkosten zu vermeiden oder die Nachbesserung selbst durchführt.
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Motornotprogramm = nicht fahrbereit = sache des Verkäufers !
Oder irre ich mich da?