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Alt 10.01.2011, 15:38   #3
achimle
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Fzg vom Verkäufer abholen lassen, und das Geld zurückfordern.

Wenn eine rechtschutzversicherung vorhanden ist, die auch mit einschalten, wenn der verkäufer rumzickt!!

Bei solchen mängeln nicht lange überlegen,und das fzg abgeben.



Oder: Ein forums-mitglied wohnt in der nähe, und schaut das fzg mal durch.


Gruss
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