Zitat:
Zitat von Chevyman
Aber warum sollte er, wenn die 800€ monatlich voll als Betriebsausgaben gelten, und somit den Gewinn, also auch die Steuerlast senken?
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Es wäre mir lieber, wenn einer der professionellen Steuerfachleute hier was sagt, aber ich werde es versuchen:
1. Das Geld für die Leasingraten und Unterhaltung muss erst einmal verdient werden.
2. Wenn ein Unternehmer/Freiberufler sich kein Auto leisten würde, hätte er einen um die nicht gezahlten Leasingraten + Unterhaltskosten höheren Gewinn.
3. Auf diesen höheren Gewinn muss er Steuern zahlen. Bei angenommenen 30 % Steuern verbleiben ihm 70 % des zusätzlichen Gewinns, d.h. das Auto kostet abhängig vom persönlichen Steuersatz zwischen 100 und ca. 50 % der tatsächlichen Kosten.
Den Privatanteil habe ich zur Vereinfachung mal rausgelassen, den zahlt der Unternehmer nämlich auch noch, d.h. der reduziert die steuerliche Abminderung wiederum. Bei abgeschrieben Fahrzeugen mit 1% Regel kann es darauf rauslaufen, daß der Unternehmer die laufenden Kosten des Autos quasi privat zahlt
Ich will damit manche in ihrer irrigen Meinung korrigieren, nämlich dass ein betrieblich genutztes Fahrzeug nichts kostet. Es spielt dabei keine Rolle, ob gekauft oder geleast wird, lediglich bei muss bei den gekauften Autos zusätzlich der Kaufpreis vorhanden sein oder finanziert werden.