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Alt 02.01.2011, 23:16   #5
boxerheinz
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Als unwissender würde ich sagen,man müsste einen gewissen teil der angebotenen Ware als bedenklichen Ankauf deklarieren.Solange das nicht der Fall ist,sollte auch nichts sein,oder?Zumindest müsste Ebay darauf reagieren?Oder müsste Ebay dafür zur Verantwortung gezogen werden,denn die kassieren doch die VK.Provision.
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