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Alt 23.12.2010, 08:03   #4
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Hallo,

Grundsätzlich hast Du das Recht der Wahl des Gutachters, nur bei Kaskoschäden musst Du den Gutachter (deiner eigenen) Versicherung akzeptieren. Schaden melden und abklären, ob überhaupt ein Gutachten gebraucht wird, wovon ich bei diesem Schaden ausgehe.

Gruß
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