@TE: gehört das Bürogebäude Dir (also Deiner Firma) oder bist Du darin Mieter? Wenn es Dir selbst gehört, und Dir nicht grobe Fahrlässigkeit (Du hast die EIsscholle gesehen aber nicht vom Dach entfernt oder ähnliches) vorgeworfen werden kann, sollte da Deine Gebäuderversicherung aufkommen für den Schaden. Hätte ja auch ein Kunden- oder Mitarbeiter-Auto treffen könnenm oder noch schlimmer, einen Kunden oder Mitarbeiter direkt. Wenn Du Mieter in dem Bürogebäude bist, einfach mal versuchen, die Versicherung des Vermieters in die Pflicht zu nehmen. (wie gut dass wir ein Flachdach haben... ok, im letzten schneereichen Winter hat der Vermieter/Verwalter unseres Bürohauses das Dach mal leerschaufeln lassen. Das ist da dran natürlich wieder der Nachteil).
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