Zitat:
Zitat von warp735
Hat das aber anstandslos ersetzt bekommen.
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In Gegenden, wo grundsätzlich mit viel Schnee zu rechnen ist, ist die Anbringung eines Schneegitters unerlässlich. Fehlt dieses, haftet mit ziemlicher Sicherheit der Hausbesitzer bzw. dessen Gebäudeversicherung.
Anders sieht so ein Schaden aus, wenn er z.B. in Köln passiert. Wobei wir allerdings schon den zweiten "richtigen" Winter in Folge haben, die Argumentation, dass hier nicht mit Schnee zu rechnen sei, dürfte bald obsolet sein. Hier liegen im Moment knapp 20 Zentimeter - das letzte Mal dürfte das im Winter 1978/79 der Fall gewesen sein, allerdings hatten wir auch letztes Jahr einen langen Winter hier, nur mit etwas weniger Schnee.
Trotzdem möchte ich gerne wissen, wer haftet, wenn mir beim Verlassen eines Hauses eine Eisscholle auf den Kopf fällt - was ja nicht ganz ungefährlich ist! Das Ganze mit "höherer Gewalt" abzutun, erscheint mir zu einfach.