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Alt 18.12.2010, 09:31   #3
Claus
State of Independence
 
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.

Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
Diese Frage interessiert mich auch! Es geht ja auch um Personenschäden, denn im Gegensatz zu einem Autofahrer ist man ja gezwungen, ein Gebäude zu betreten bzw. zu verlassen.

Habe das hier gefunden, halte es aber für sehr spezifisch (= Köln):

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Kaputte Heckscheibe durch Eisscholle,zahlt die Versicherung? - Yahoo! Clever

Allerdings liegt wohl nicht grundsätzlich die Haftung beim Hauseigentümer:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Dachlawine: Wer haftet für Schäden von Schnee und Eis an geparkten Autos? | Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline, Rechtsforum

Man findet übrigens zahlreiche Links, wenn man bei Googe "Eissscholle Dach Haftung" eingibt.
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