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Alt 17.12.2010, 20:03   #2
RS744
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Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
Aber kommt bei sowas nicht die Gebäudeversicherung auf?
Genau darauf bezog sich meine Frage (in Betracht kommt aber die Grundbesitzerhaftpflichtvers.). Wobei die wahrscheinlich wg. höherer Gewalt sich für nicht eintrittspflichtig erklären wird.

Bei VK habe ich dann die nachteilige Rückstufung. Also ist die vorrangige Frage: haftet der Hauseigentümer?
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