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Zitat von derCasper
die nichtzahlung fürht zu einem mahnverfahgen, das mahnverfahren führt zu einem gerichtlichen mahnverfahren und das gerichtliche mahnverfahren zu einem inkasso. verläuft die pfändung fruchtlos, erfolgt ein eintrag in der schufa. und sowas muss nicht sein.
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Das passiert aber nur, wenn man alles schleifen lässt und an keiner Stelle Widerspruch einlegt. Spätestens beim gerichtlichen Mahnbescheid wäre bei mir Ende der Fahnenstange! Insofern kann ich Deiner Darstellung des Sachverhalts nicht ganz folgen. Nach dieser Intention gibt's auch einen Schufa-Eintrag wenn man seine bei Qualle bestellten Schuhe nicht bezahlt.