Was ist denn von dem Fund zu halten:
Zitat:
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Zitat von verkehrsportal.de
Bei einem Unfall auf Schnee könnte es knapp werden mit dem Verweis auf die gesetzlichen 1,6mm. Es haben schon Gerichte eine "grobe Fahrlässigkeit" angenommen, wenn auf Schnee keine Winterreifen montiert waren.
Begründung : Heutzutage sei jedermann bekannt, daß nur Winterreifen mit ausreichend Profiltiefe auf Schnee verkehrssicher seien. "Ausreichend" bedeutet nach Angaben der Reifenhersteller mindestens 4mm Profiltiefe. Aus diesem Grunde wurde einem Fahrzeughalter von der Versicherung der Kaskoschutz rechtskräftig verweigert.
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