Thema: Elektrik Probleme mit 8000k
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Alt 30.11.2010, 20:08   #29
peterpaul
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Zitat von werty Beitrag anzeigen
Mündlich würde da sowieso nichts zählen, wenn muss das doch bestimmt irgendwo schriftlich bestätigt/niedergeschrieben worden sein.
Hi!
Also erst einmal gilt die Unschuldsannahme!
Der KLÄGER muss nachweisen, dass dem nicht so ist - nicht der Autofahrer!

mfg
peter
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