Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  werty
					 
				 
				Mündlich würde da sowieso nichts zählen, wenn muss das doch bestimmt irgendwo schriftlich bestätigt/niedergeschrieben worden sein. 
			
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 Hi!
Also erst einmal gilt die Unschuldsannahme!
Der KLÄGER muss nachweisen, dass dem nicht so ist - nicht der Autofahrer!
mfg
peter