29.11.2010, 18:17
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Hallo Jonny!
- Die Fehlermeldung erscheint, wenn eine Xenons nicht im Fahrzeug angemeldet sind.
Das Problem kann Dir bestimmt jemand hier aus dem Forum beim nächsten Stammtisch lösen.
- Vor einem bestimmten Stichtag war es keine Vorschrift, dass das Fahrzeug mit Xenons die automatische Leuchtweitenregulierung und auch die Scheinwerferreinigungsanlage besaß !!!
Dein Fahrzeug wurde sehr viel eher als dieser Stichtag produziert.
- Wenn jetzt bei einer Kontrolle ein oberschlauer Grüner/Blauer feststellt, dass Dein Fahrzeug ab Werk NUR Halogenbeleuchtung hattej und nun Xenons entdeckt, die vielleicht sogar jungfräulich sind - erkennbar am Glas - dann wird er sagen: Die dürfen Sie nur nachrüsten, wenn Sie die ALR & die SWA nachgerüstet haben.
- Dazu gibt es einen einfachen entkräftenden Einwand:
- "Der Vorbesitzer hat die schon VOR dem Stichtag mit Xenons nachgerüstet und jetzt sind sie halt erneuert worden, weil Gläser matt und Spiegel blind waren ...
Und schon bist Du auf der absolut sicheren Seite.
Auch @John McClane, seines Zeichens Polizist, konnte diesem Argument nichts entgegensetzen - obwohl er in diesem Metier sehr beschlagen ist.
Wenn die SW zugelassen sind, dann haben sie vorne im Glas eine Nummer mit ner Schlange davor oder dahinter.
Also lass Dich mal nicht verrückt machen...
mfg
peter
ps.
Hier:
http://www.7-forum.com/forum/18/auss...ten-78155.html
gibt es einen Thread, dort gibst Du mit freundlichen Worten die letzten 7 Stellen Der Fahrgestellnummer an - und schon bekommst Du die Ausstattung, die Dein Fahrzeug ab Werk hatte, postwendend aufgelistet ...
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Ist es nicht so das der Halter nachweisen muss das der Umbau vor dem Stichtag war ?
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