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Alt 29.11.2010, 13:30   #17
Britney
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Wertbegriff: Vollausstattung



Hierbei handelt es sich um einen Kunstbegriff, welcher keine rechtliche Bedeutung beinhaltet. Was man als Vollausstattung (VA) anzuerkennen bereit ist, bestimmt der Interessent selbst, die volksdeutsche Meinung hierzu ist dem jeweils aktuellen Zeitgeschmack (Mode), den technischen Möglichkeiten sowie gesetzlichen Bestimmungen ab Kfz-Baujahr aufwärts unterworfen. Jeder Anbieter ist berechtigt, sein Fahrzeug als vollausgestattet anzubieten, wenn er es als Solches empfindet. Erst mit der Auflistung, was die Zusatz-VA im/am Fahrzeug beinhaltet,wird diese zu verbindlich zugesicherten Bestandteilen/Eigenschaften des Wagens ...

... Gleiches gilt für die Herkunft der Teile (Werk/Zulieferer/(Versand-)Handel/Eigenarbeit) und deren ABE-Fähigkeit.

Viele VA-Bestandteile widersprechen sich innerhalb ihrer Einsatzmöglichkeiten, sodass man sich vorab entscheiden muss. Voraussetzung für Alles sind zudem ausreichende Motor- und/oder Batterieleistung ...

Es meinen immer einige eine Vollausstattung wäre jedes erdenklich lieferbare Extra das sich nicht gegenseitig ausschließt
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