Bei Gewährleistung ist es schlecht nach 6 Monaten. Beim Verbrauchsgüterkauf hast Du danach die Beweislast. Da müsstest Du nachweisen, daß das Gerät defekt war oder einen Fehler hatte. Generell kannst Du Dich an den Händler wenden, da dort gekauft. Der darf einen dann nicht ohne weiteres an den Hersteller verweisen. Wird aber gerne gemacht.
Gruß
Tim
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