Wenn Du Felgen auf dem Wagen hast, die eintragungspflichtig sind, diese aber nicht eingetragen sind, erlischt die ABE Deines Autos.
Somit ist die Versicherung von der Leistung freigestellt, weil Du als Halter dafür verantwortlich bist, dass Dein Auto den Vorschriften entspricht.
Selbiges gilt umständehalber, wenn eine ABE nicht mitgeführt oder vorhanden ist.
Um Gerenne und Ärger zu ersparen immer im Handschuhfach liegen haben!
|