Zitat:
Zitat von Claus
wenn das Auto gestohlen wird oder verunfallt, wird er nicht einmal ansatzweise diese 35.000 Euro erstattet bekommen.
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Ein Gutachter erstellt so ein Wertgutachten anhand der Neupreise der Teile - bei einem Unfall bzw. Diebstahl wird der Zeitwert als Grundlage genommen, somit kriegt man nie den Betrag, welcher auf einem Wertgutachten steht.