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Alt 03.11.2010, 14:56   #10
E38-Fan
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Zitat von Claus Beitrag anzeigen
wenn das Auto gestohlen wird oder verunfallt, wird er nicht einmal ansatzweise diese 35.000 Euro erstattet bekommen.
Ein Gutachter erstellt so ein Wertgutachten anhand der Neupreise der Teile - bei einem Unfall bzw. Diebstahl wird der Zeitwert als Grundlage genommen, somit kriegt man nie den Betrag, welcher auf einem Wertgutachten steht.
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