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Alt 26.10.2010, 12:12   #10
Muellermilch
Ich hasse das Zeug!
 
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Fahrzeug: Audi A6 Avant (4G) 3.0 Tdi Quattro
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Zitat:
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert).
Ich kapiert das System aber trotzdem nicht. Wenn es nur für Autos gilt, die ab 2006 in Verkehr gekommen sind, muß ich das doch nicht bei einem 2000er Baujahr zwingend gemacht werden.

Die Bestimmungen für normale Autos ohne OBD sehen nur die Rüssel-Methode vor:

Zitat:
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
Nur weil ein Auto zufällig auch über OBD-Dose verfügt, bekomme ich doch nicht die gleichen Pflichten aufgedrückt. Die Euro 4 oder 5 Steuern zahle ich doch auch nicht.....

@ Lexmaul: Jau, Gasanlage einstellen steht mit auf der Liste. Kann man eigentlich beim ( )die Regelwerte im Betrieb auslesen lassen, um zu sehen wo der Fehler herkommt?
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