Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.10.2010, 09:31   #14
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Ich sags immer wieder: klare Reparaturaufträge erteilen !!!

Hier in dem Fall: Heizung links geht nicht - bitte Funktion herstellen.

Reparatur nicht erfolgreich ? Dann nix zahlen, denn der Werkvertrag wurde ja nicht erfüllt.

Auf keinen Fall einen Auftrag unterschrieben wo dann sowas drin steht wie Steuergerät XY wechseln, wenn Ihr nicht 100% wisst das genau dieses kaputt ist.

Ich gehe mal davon aus dass die Rechtslage da in der Schweiz identisch bzw sehr ähnlich ist.
Genau DAS ist der Punkt!
Die Strategie der Annehme-Meister ist ja immer dieselbe:
Kunde schildert Problem und will das Problem gelöst haben.

Der Meister macht einen Vorschlag, was defekt sein KÖNNTE - und läßt sich vom Kunden den Auftrag geben, das vermutete Teil zu ersetzen.

Damit hat rechtlich der Kunde das SO akzeptiert - und muss es bezahlen - auch wenn es sein Problem nicht gelöst hat.
Kaum ein Kunde beharrt darauf, dass er die PROBLEMLÖSUNG in Auftrag gibt.
Und genau das fürchten die Werrkstätten ja immens - dann müssten sie ja selber den eventuell unnötigen Austausch von Teilen bezahlen ....
SO lassen sie sich ihr eigenes Unwissen von den Kunden bezahlen
...

Hier ist als Kunde eindeutig eine Gegenstrategie notwendig!

Wenn der Kunde NUR die Problemlösung in Auftrag gibt - dann ist die Werkstatt in der Pflicht zu erklären, warum sie was getauscht hat ....
Und dann wird vielen sicherlich der Ar.... auf Grundeis gehen ... auch finanziell ....
Deshalb versuchen sie es grundsätzlich anders herum .....

Konsequenzen:
1. Der Kunde muss eine klare Problemlösung in Auftrag geben..... nicht mehr und nicht weniger!

2. Wenn der Kunde ein bestimmtes Teil getauscht haben möchte - dann muss er es leider SCHRIFTLICH geben - sonst ... siehe Thread ....

Zitat:
Zitat von inside_r Beitrag anzeigen
Der Auftrag war klar.
Die Rechnung ist auch noch nicht bei mir, da es ja noch nicht funktioniert.
Das ich dem den Auftrag fürs Heizventiltauschen soll, nicht gegeben habe liegt daran dass ich gedacht habe ich gib den Wagen in eine gute Hand die Wissen da besser bescheid.
....Dreck.
Für den TE war der Auftrag klar (mündlich) - aber die Werkstatt hat immer haarscharf daran vorbei gearbeitet - und der Kunde ist dann halt geneigt, das zu glauben, was die Werkstatt - als "FACHLEUTE fürs TEILE-tauschen" so vorschlägt ...

mfg
peter
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025

Geändert von peterpaul (21.10.2010 um 10:02 Uhr).
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten