Ich sags immer wieder: klare Reparaturaufträge erteilen !!!
Hier in dem Fall: Heizung links geht nicht - bitte Funktion herstellen.
Reparatur nicht erfolgreich ? Dann nix zahlen, denn der Werkvertrag wurde ja nicht erfüllt.
Auf keinen Fall einen Auftrag unterschrieben wo dann sowas drin steht wie Steuergerät XY wechseln, wenn Ihr nicht 100% wisst das genau dieses kaputt ist.
Ich gehe mal davon aus dass die Rechtslage da in der Schweiz identisch bzw sehr ähnlich ist.
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