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Alt 21.10.2010, 00:47   #6
Andimp3
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Ich sags immer wieder: klare Reparaturaufträge erteilen !!!

Hier in dem Fall: Heizung links geht nicht - bitte Funktion herstellen.

Reparatur nicht erfolgreich ? Dann nix zahlen, denn der Werkvertrag wurde ja nicht erfüllt.

Auf keinen Fall einen Auftrag unterschrieben wo dann sowas drin steht wie Steuergerät XY wechseln, wenn Ihr nicht 100% wisst das genau dieses kaputt ist.

Ich gehe mal davon aus dass die Rechtslage da in der Schweiz identisch bzw sehr ähnlich ist.
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