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Alt 16.10.2010, 22:00   #5
samuel
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Fahrzeug: R56
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Du hast gar keinen "Anspruch" auf einen Ersatzwagen,
auch egal ob es sich hierbei um eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung handelt. Und für ne Wartung eh nicht.
Macht euch von dem Gedanken frei.
Zum Thema Mobilität innerhalb der 24 monatigen Gewährleistung:
Ein Händler hat die Zusage der BMW AG bei einer Reparatur deren reine
Arbeitszeit mehr als 2 Stunden dauert, bzw. 24 AW, und dazu gehört keine Fehlerdiagnose oder ähnliches, dem Kunden einen kostenlosen Ersatzwagen zu stellen. Und das maximal für 2 Tage.
Sollte die Reparatur mehr als 2 Tage dauern oder die Beseitigung des Mangels
weniger als 2 Std. ( auch wenn die Fehlersuche schon 2 Stunden gedauert hat ) muss sich euer Händler, also der Serviceberater vor Ort, eine Freigabe bei der BMW AG holen. Und eine solche Freigabe ist nicht immer selbstverständlich.
In der Regel hat der Händler meist Minis, 1er, 3er oder auch mal 5er als Ersatzfahrzeuge in seinem Fuhrpark. Und da seitens der BMW AG nur eine gewisse Summe (abhängig von der Modelreihe) für ein Ersatzfahrzeug erstattet wird, ist es fast unmöglich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen.

Gruß samuel
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