Zu allererst sollte man jeden Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges der Zulassungsstelle und der Versicherung melden

Dazu reicht eine einfache, schriftliche Veräußerungsanzeige und eine Kopie des Kaufvertrages
Sollte das Auto ins Ausland gehen würde
ich es unter keinen Umständen angemeldet übergeben

Dafür gibts die Ausfuhrkennzeichen (die mit dem roten Balken rechts)

