1.) Über die Teilkasko ist in der Regel der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes versichert:
"(1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind (Auszug):
1. Haarwild:
Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Rehwild, Gamswild, Schwarzwild, Feldhase, Wildkatze usw."
Einzelheiten regelt das "Kleingedruckte" Deines Versicherungsvertrages.
Nachdem Du Deiner Vers. mitgeteilt hast, dass der Zusammenstoß mit einer Katze erfolgte, wird es schwer sein nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um eine Wildkatze handelte. Die sind sehr selten in DEU...
2.) Zu Land- und Forstwirtschaftsversicherung:
So etwas wird tatsächlich angeboten.
Sie gilt jedoch für Berufsfelder wie z. B. Pferdezucht, Reiterhöfe, Bullen- und Kälbermästerei, Schweinemästerei, Pelztierfarm usw.
Zu dem Tätigkeitsfeld dieser Branche gehört der tägliche Umgang mit Nutztieren oder Tieren, die zu Zuchtzwecken gehalten werden. Es kommt immer wieder vor, dass sich die typische Tiergefahr verwirklicht. Dies bedeutet, dass trotz aller Sorgfalt mit dem Umgang bei den Tieren deren Verhalten nicht vorhersehbar ist. Dies stellt ein erhebliches Gefahrenpotential für den Eintritt von Schadenfällen dar.
Kommt in Deinem Fall also auch nicht zum Tragen.
Du wirst also nicht um eine kostengünstigere Lösung herumkommen.
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