Reifengöße
Zugelassen ist, was im Kfz-Schein nebst eventuellen Anlagen/Freigaben steht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I gibt nicht mehr so viel her wie der alte Kfz-Schein.
Auf jeden Fall sind 245/45 19 vorne und 275/40 1h hinten als sog. Mischbereifung zugelassen. Jeweils auf 9J x 19 bzw 10J x 19 hinten mit ET 24mm.
Ebenfalls 245/40R20 vorne und 275/35R20 hinten als Mischbereifung. Jeweils auf Felgen 9j x 20 bzw. 10J x20.
Im Gegensatz zu anderen Bereichen ist im Prinzip alles verboten, was nicht ausdrücklich genehmigt ist und entsprechend dokumentiert. Man muss natürlich nicht den Versicherungsschutz verlieren, mit einem nicht zulassungsfähigen Fahrzeug herumgefahren sein, aber man ist hier schnell jenseits der Ordnungswidrigkeit.
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