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Alt 11.11.2003, 20:12   #5
fuzy
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Hallo Appy,

ich weis nicht wie das bei euch in Holland ist. Bei uns in Deutschland muß die Größe der Felge/Reifenkombi die montiert wird entweder:

- Im KFZ Schein/Brief in dieser Größe genannt sein oder
- eine ABE des Felgenherstellers in dieser Größe haben oder
- beim TÜV eine Einzelabnahme gemacht werden

Ich persönlich kenne keinen E38 der 305er auf der Hinterachse hat und ich glaube auch nicht, daß das ohne Karrosserie-Arbeiten geht.

Bei uns ist die Konsequenz wenn da einfach was gefummelt wird, das die Allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht. Das bedeutet wenn Du aktiv oder passiv, vorsätzlich oder fahrlässig in einen Unfall verwickelt wirst, zahlt Deine Haftpflicht und/oder Deine Kasko keinen müden Cent.

Ich an Deiner Stelle würde beim Felgenhersteller nachfragen, welche Felge/Reifen-Kombination für Deinen BMW freigegeben ist.

Gruß fuzy
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