Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.08.2010, 17:03   #7
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

Zitat:
Zitat von FredvomJupiter Beitrag anzeigen
zur Ergänzung des vorhergesagten:
einen Schadenersatz kann man nur bekommen, wenn ein Schaden nachgewiesen und beziffert werden kann - ich denke, dass wird schwierig...
Ich bin nicht im Thema, aber das hört sich doch plausibel an:
Zitat:
21. Wonach richtet sich eigentlich die Höhe des Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen?

In aller Regel wird der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dies bedeutet, dass der Urheber von dem Verletzer den Betrag als Schadensersatz verlangen kann, den der Verletzer an den Urheber hätte bezahlen müssen, wenn er ordnungsgemäß eine Erlaubnis (Lizenz) zur Nutzung des Werkes von dem Urheber eingeholt hätte. Die Höhe dieser Lizenzgebühren ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. von der Dauer der Nutzung des Werkes.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Quelle.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten