Eindeutige Urherberrechtsverletzung.
In Frage kommt eine "strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung", ugsp. "urheberrechtliche Abmahnung", in der ein Unterlassen gefordert wird. Im Übrigen kann Schadensersatz gefordert werden.
Reich wirst du damit aber nicht; vermutlich übersteigt der Aufwand den Nutzen..
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
|