Dieses Urteil halte ich für total daneben. Darf jetzt dem mündigen Bürger (mit Führerschein, also Fachausbildung!) nicht einmal zugemutet werden, eine angemessene Bereifung aufzuziehen? Und was ist das für ein Quatsch, der Autofahrer würde zu sehr belastet? Brauchen wir tatsächlich für jeden Quark ein eigenes Prüfsiegel, oder wird dem Volk der Dichter und Denker letzteres gar nicht mehr zugetraut?
Wenn man das in aller Konsequenz weiterspinnt, müssten alle Vorschriften, die irgendetwas als "angemessen" fordern, mit einem Schlag nichtig sein, seien es Fristen oder Maßnahmen. Während sich der Feigling nach einem Parkrempler sofort aus dem Staub machen dürfte, könnte ich den Eierdieb auf der Stelle erschießen... Ist es das, was das Gericht meinte?
Zum Glück entscheiden bei Gesetzen über deren Verfassungsmäßigkeit nicht Landgerichte, auch nicht Oberlandesgerichte, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Das bringt solche Provinzpossen bislang noch nicht. Hoffentlich wird dieser Unsinn noch kassiert.
Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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