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Alt 18.07.2010, 17:53   #3
E66-Fan
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Man, man, man...
Zitat:
Zitat von OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.07.2010 - 2 SsRS 220/09
(...) mit seinem Pkw Opel, auf dem neue Sommerreifen aufgezogen waren. Dabei überfuhr er eine Eisfläche und schlitterte in das Schaufenster eines gegenüberliegenden Geschäfts. Das Amtsgericht hat weiter festgestellt, dies sei geschehen, weil der Betroffene zum einen zu schnell gefahren sei und zum anderen, weil er keine für das Wetter angemessene Bereifung aufgezogen habe.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Strafrecht Online: OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.07.2010 - 2 SsRS 220/09

Und dann bis vor's OLG ziehen, um statt 85€ nur 50€ zahlen zu müssen...
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