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Alt 24.11.2003, 12:33   #13
RonaldN
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 22.04.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 740i (E65) 5/06
Standard Gewährleistung != Garantie

Zitat:
Original geschrieben von uniboy

Warum sollte ich eine zusätzliche Garantie abschließen, es gibt doch eine gesetzliche.
Hallo Uniboy

Das was Du als gesetzliche Garantie ansiehst ist nur die Gewährleistung. Die sagt aus, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln war/ist.

Was Du machen musst ist folgendes: Zum Händler gehen und ihm diese Mängel bekannt machen und auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen. Händler hat dann den Schwarzenpeter und muss nachweisen, dass der/die Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestanden haben. Sollte er es nicht können... Seine Pech weil es dann auf seine Kosten geht. Sollte er beweisen können, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln war... pech für Dich und Du musst die Kosten tragen...

Bei der ganzen Aktion musst Du aber im Hinterkopf behalten, dass Du hierzu Deine Rechtschutz und einen Anwalt wahrscheinlich einschalten werden musst... (Spreche aus Erfahrung)

Gruß
Ronald
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