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Alt 29.06.2010, 22:26   #8
oddysseus
Der Uneinsichtige
 
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Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
wenn die pyrotechnischen Gegenstände T1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc., § 4 Abs. 4 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden.

Quelle, siehe oben!
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