Zitat:
Zitat von E66-Fan
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wenn die pyrotechnischen Gegenstände T1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc., § 4 Abs. 4 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1
dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden.
Quelle, siehe oben!