Zitat:
Zitat von rennie
Ist es der private Verkäufer, der unterschreibt, besteht natürlich kein Gewährleistungsanspruch, dafür aber ein sehr gutes Argument für einen Preisnachlaß!
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Aeh... das trifft aber nur zur wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wird... ansonsten gilt auch hier die Gewährleistung aus dem BGB.
Genaueres dazu gibts bei
Wikipedia